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   BGH, 16.09.1971 - X ZB 21/70   

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BGH, 16.09.1971 - X ZB 21/70 (https://dejure.org/1971,6680)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1971 - X ZB 21/70 (https://dejure.org/1971,6680)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 (https://dejure.org/1971,6680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundespatentgerichts - Zur Frage der Versehung einer Entscheidung mit Gründen - Verhältnis von Patentfähigkeit und Erfindungshöhe

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 16.09.1971 - X ZB 21/70
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. insbesondere BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen - sowie die Erläuterungen bei Benkard, Patent- und Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl., § 41 p Rdn. 24-28 und Reimer, Patent- und Gebrauchsmustergesetz, 3. Aufl., § 41 p Anm. 21) ist eine Entscheidung dann nicht "mit Gründen versehen", wenn aus ihr nicht erkennbar ist, welche Feststellungen und Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren.
  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 218/63

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 16.09.1971 - X ZB 21/70
    Mit diesen Ausführungen kann der Rechtsbeschwerdeführer jedoch schon deshalb nicht gehört werden, weil die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt und eine Überprüfung auch nicht mit der Rüge erreicht werden kann, die Nichtzulassung sei nicht oder nicht gehörig begründet (BGHZ 41, 360, 363) [BGH 21.04.1964 - Ia ZB 218/63] .
  • BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81

    Rechtsbescherde gegen Ablehnung eines Patents über das Verfahren zur

    Es ist zwar anerkannt, daß der Gesamtkomplex der Erfindungshöhe in der Regel einem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPO gleichzusetzen ist, da er für die Patenterteilung rechtsbegründend, -vernichtend, -hindernd oder -erhaltend sein kann (u.a. BGH GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschluß vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 - und vom 14. Dezember 1976 - X ZB 17/75; vgl. auch BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 - ausgeführt, daß ein allgemeiner Grundsatz des Inhalts, daß in solchen Fällen auch die Entscheidungsgründe - um dem Vorwurf des Begründungsmangels zu entgehen - ausführlicher und umfassender sein müßten, nicht anerkannt oder aus dem Gesetz abgeleitet werden könne.

  • BGH, 10.06.1986 - X ZB 13/85
    Der Senat hat bereits in nichtveröffentlichten früheren Beschlüssen (X ZB 21/70 vom 16. September 1971 und X ZB 12/81 vom 25. März 1982) ausgeführt, daß kein Grundsatz anerkannt werden könne, wonach bei Abweichung von einer früheren Entscheidung eine ausführlichere und umfassendere Begründung erforderlich sei, um dem Vorwurf des Begründungsmangels zu entgehen.
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